Leistungen innerhalb der EU

Ziel und Zweck

Dieses Kapitel beschreibt die Erstellung von Rechnungen für Leistungen, die in EU-Mitgliedsstaaten erbracht werden.
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Sitz des Auftraggebers und Ort der tatsächlichen Leistungserbringung.
Ziel ist eine korrekte steuerliche Behandlung und eine fehlerfreie Rechnungsstellung gemäß EU-Richtlinien.

1. Allgemeine Grundlage

  • Für Leistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 196 MwStSystRL in Verbindung mit § 13b UStG.
  • Die Umsatzsteuer wird nicht von Saxonnet abgeführt, sondern vom Leistungsempfänger im jeweiligen Land.
  • Rechnungen werden daher ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt.
  • Sowohl Saxonnet als auch der Kunde müssen über eine gültige USt-ID verfügen.

2. Fall A – Auftraggeber mit Sitz in Deutschland, Leistung in EU-Land

  • Die Leistung ist im Land der tatsächlichen Ausführung steuerbar.
  • Saxonnet stellt die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus.
  • Falls es sich um eine Bau- oder Montagetätigkeit handelt, kann eine steuerliche Registrierung im Leistungsland erforderlich sein.
  • Diese wird zentral über die Buchhaltung bzw. Steuerberatung geprüft.

Pflichtangaben:

  1. USt-ID von Saxonnet und des Auftraggebers
  2. Leistungsbeschreibung mit genauer Ortsangabe
  3. Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren
  4. Projekt- bzw. Bestellnummer
  5. Leistungszeitraum und Nettobetrag

Hinweistext für Easybill: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 196 MwStSystRL / § 13b UStG (Reverse Charge).

3. Fall B – Auftraggeber mit Sitz im EU-Ausland, Leistung im selben EU-Land

  • Die Rechnung wird ebenfalls ohne deutsche Umsatzsteuer erstellt.
  • Die Umsatzsteuer schuldet der ausländische Auftraggeber im eigenen Land.
  • Beide USt-IDs (Saxonnet + Kunde) müssen auf der Rechnung angegeben sein.
  • Der Umsatz ist in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zu erfassen.

Hinweistext für Easybill:

Innergemeinschaftliche sonstige Leistung gemäß Art. 196 MwStSystRL / § 13b UStG (Reverse Charge).
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.

4. Erstellung der Rechnung

  • Rechnungen werden über Easybill erstellt.
  • Nach Freigabe wird die Rechnung:
    • im zugehörigen Espo-Projekt hinterlegt (Reiter Dokumente),
    • automatisch an Paperless (DMS) übergeben,
    • und dort revisionssicher archiviert.

5. Prüfschritte vor Versand

  1. Sitz des Auftraggebers prüfen (DE oder EU-Ausland).
  2. Ort der Leistungserbringung korrekt im Angebot / Auftrag hinterlegt?
  3. Beide USt-IDs sind gültig und korrekt?
  4. Hinweistext Reverse Charge ist eingefügt?

6. Fristen

  • Rechnungen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Leistungsabschluss zu erstellen.
  • Bei Projekten mit mehreren Teilabschnitten sind Teilrechnungen zulässig, sofern die Leistung separat nachweisbar ist.
  • Die Meldung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erfolgt monatlich durch die Buchhaltung.

Grundsatz

Bei grenzüberschreitenden Leistungen gilt:
Der Ort der Leistung bestimmt die Steuerpflicht.
Nur korrekt ausgestellte Rechnungen mit gültigen USt-IDs und Reverse-Charge-Hinweis sind steuerlich anerkannt.
Jede EU-Rechnung muss in EspoCRM dokumentiert und in Paperless archiviert sein.