Leistungen innerhalb der EU
Ziel und Zweck
Dieses Kapitel beschreibt die Erstellung von Rechnungen für Leistungen, die in EU-Mitgliedsstaaten erbracht werden.
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Sitz des Auftraggebers und Ort der tatsächlichen Leistungserbringung.
Ziel ist eine korrekte steuerliche Behandlung und eine fehlerfreie Rechnungsstellung gemäß EU-Richtlinien.
1. Allgemeine Grundlage
- Für Leistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 196 MwStSystRL in Verbindung mit § 13b UStG.
- Die Umsatzsteuer wird nicht von Saxonnet abgeführt, sondern vom Leistungsempfänger im jeweiligen Land.
- Rechnungen werden daher ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt.
- Sowohl Saxonnet als auch der Kunde müssen über eine gültige USt-ID verfügen.
2. Fall A – Auftraggeber mit Sitz in Deutschland, Leistung in EU-Land
- Die Leistung ist im Land der tatsächlichen Ausführung steuerbar.
- Saxonnet stellt die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus.
- Falls es sich um eine Bau- oder Montagetätigkeit handelt, kann eine steuerliche Registrierung im Leistungsland erforderlich sein.
- Diese wird zentral über die Buchhaltung bzw. Steuerberatung geprüft.
Pflichtangaben:
- USt-ID von Saxonnet und des Auftraggebers
- Leistungsbeschreibung mit genauer Ortsangabe
- Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren
- Projekt- bzw. Bestellnummer
- Leistungszeitraum und Nettobetrag
Hinweistext für Easybill:
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 196 MwStSystRL / § 13b UStG (Reverse Charge).
3. Fall B – Auftraggeber mit Sitz im EU-Ausland, Leistung im selben EU-Land
- Die Rechnung wird ebenfalls ohne deutsche Umsatzsteuer erstellt.
- Die Umsatzsteuer schuldet der ausländische Auftraggeber im eigenen Land.
- Beide USt-IDs (Saxonnet + Kunde) müssen auf der Rechnung angegeben sein.
- Der Umsatz ist in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zu erfassen.
Hinweistext für Easybill:
Innergemeinschaftliche sonstige Leistung gemäß Art. 196 MwStSystRL / § 13b UStG (Reverse Charge).
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.
4. Erstellung der Rechnung
- Rechnungen werden über Easybill erstellt.
- Nach Freigabe wird die Rechnung:
- im zugehörigen Espo-Projekt hinterlegt (Reiter Dokumente),
- automatisch an Paperless (DMS) übergeben,
- und dort revisionssicher archiviert.
5. Prüfschritte vor Versand
- Sitz des Auftraggebers prüfen (DE oder EU-Ausland).
- Ort der Leistungserbringung korrekt im Angebot / Auftrag hinterlegt?
- Beide USt-IDs sind gültig und korrekt?
- Hinweistext Reverse Charge ist eingefügt?
6. Fristen
- Rechnungen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Leistungsabschluss zu erstellen.
- Bei Projekten mit mehreren Teilabschnitten sind Teilrechnungen zulässig, sofern die Leistung separat nachweisbar ist.
- Die Meldung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erfolgt monatlich durch die Buchhaltung.
Grundsatz
Bei grenzüberschreitenden Leistungen gilt:
Der Ort der Leistung bestimmt die Steuerpflicht.
Nur korrekt ausgestellte Rechnungen mit gültigen USt-IDs und Reverse-Charge-Hinweis sind steuerlich anerkannt.
Jede EU-Rechnung muss in EspoCRM dokumentiert und in Paperless archiviert sein.