Sub DE - Leistung in DE
Da Saxonnet selbst Bauleistungen erbringt, unterliegt das Unternehmen dem § 13b UStG (Reverse Charge).
Damit schuldet Saxonnet die Umsatzsteuer, nicht der Subunternehmer.
1. Steuerliche Behandlung
- Rechnung wird ohne Umsatzsteuer gestellt.
- Der Subunternehmer muss den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers angeben.
- Saxonnet führt die Umsatzsteuer im Rahmen der USt-Voranmeldung ab und zieht sie gleichzeitig als Vorsteuer.
2. Pflichtangaben auf der Rechnung
- Vollständiger Name und Anschrift des Subunternehmers
- Steuernummer oder USt-ID
- Leistungsbeschreibung (klar, ohne interne Kürzel)
- Leistungszeitraum
- Hinweistext:
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG (Reverse Charge).
- Projekt- und Bestellnummer
3. Prüfschritte
- Subunternehmer ist in Deutschland ansässig?
- Hinweistext auf § 13b UStG vorhanden?
- Projekt- und Bestellnummer korrekt?
- Leistungsbeschreibung und Zeitraum vollständig?
- Beleg in EspoCRM dokumentiert und Paperless archiviert?
4. Frist
Alle inländischen Subunternehmerrechnungen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang zu prüfen.
Fehlerhafte Rechnungen werden nicht bezahlt und an den Subunternehmer zurückgesendet.
Hinweis
Nur wenn Saxonnet keine Bauleistungen erbringen würde, wäre der § 13b nicht anwendbar.
Da dies nicht zutrifft, gilt der Reverse-Charge-Mechanismus für alle Subunternehmerleistungen im Bau- und Installationsbereich.