Sub DE - Leistung in DE

Da Saxonnet selbst Bauleistungen erbringt, unterliegt das Unternehmen dem § 13b UStG (Reverse Charge).
Damit schuldet Saxonnet die Umsatzsteuer, nicht der Subunternehmer.

1. Steuerliche Behandlung

  • Rechnung wird ohne Umsatzsteuer gestellt.
  • Der Subunternehmer muss den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers angeben.
  • Saxonnet führt die Umsatzsteuer im Rahmen der USt-Voranmeldung ab und zieht sie gleichzeitig als Vorsteuer.

2. Pflichtangaben auf der Rechnung

  1. Vollständiger Name und Anschrift des Subunternehmers
  2. Steuernummer oder USt-ID
  3. Leistungsbeschreibung (klar, ohne interne Kürzel)
  4. Leistungszeitraum
  5. Hinweistext:

    Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG (Reverse Charge).

  6. Projekt- und Bestellnummer

3. Prüfschritte

  1. Subunternehmer ist in Deutschland ansässig?
  2. Hinweistext auf § 13b UStG vorhanden?
  3. Projekt- und Bestellnummer korrekt?
  4. Leistungsbeschreibung und Zeitraum vollständig?
  5. Beleg in EspoCRM dokumentiert und Paperless archiviert?

4. Frist

Alle inländischen Subunternehmerrechnungen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang zu prüfen.
Fehlerhafte Rechnungen werden nicht bezahlt und an den Subunternehmer zurückgesendet.

Hinweis

Nur wenn Saxonnet keine Bauleistungen erbringen würde, wäre der § 13b nicht anwendbar.
Da dies nicht zutrifft, gilt der Reverse-Charge-Mechanismus für alle Subunternehmerleistungen im Bau- und Installationsbereich.