Sub DE - Leistung in EU

Grundlage

Erbringt ein in Deutschland ansässiger Subunternehmer Leistungen in einem anderen EU-Land, ist die Leistung im Ausland steuerbar.
Auch hier greift das Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 196 MwStSystRL.

1. Steuerliche Behandlung

  • Die Rechnung wird ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt.
  • Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger im EU-Leistungsland.
  • Saxonnet darf keine deutsche Vorsteuer ziehen, muss aber die Leistung intern dem Projekt im jeweiligen Land zuordnen.

2. Pflichtangaben auf der Rechnung

  1. Name, Anschrift, Steuernummer des deutschen Subunternehmers
  2. USt-ID des Subunternehmers und von Saxonnet
  3. Leistungsbeschreibung mit Ort der Leistungserbringung (z. B. Wien, Prag, Amsterdam …)
  4. Hinweistext:

    Reverse Charge gemäß Art. 196 MwStSystRL / § 13b UStG – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

3. Prüfschritte

  1. Sitz des Subunternehmers = Deutschland?
  2. Ort der Leistung = EU-Land?
  3. Reverse-Charge-Hinweis vorhanden?
  4. Rechnung enthält Projekt- und Bestellnummer?
  5. Dokumentation im Espo-Projekt (Reiter Dokumente).
  6. Originalbeleg in Paperless archivieren.

4. Fristen

  • Prüfung spätestens 5 Arbeitstage nach Rechnungseingang.
  • Bei fehlenden Angaben erfolgt eine Rückweisung an den Subunternehmer mit Vermerk „Korrektur erforderlich“.

Hinweis

Saxonnet prüft fortlaufend, ob bei wiederkehrenden Leistungen in bestimmten EU-Ländern eine steuerliche Registrierungspflicht besteht.
Bis dahin gelten alle Rechnungen ohne USt als Reverse-Charge-Fälle.