Sub DE - Leistung in EU
Grundlage
Erbringt ein in Deutschland ansässiger Subunternehmer Leistungen in einem anderen EU-Land, ist die Leistung im Ausland steuerbar.
Auch hier greift das Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 196 MwStSystRL.
1. Steuerliche Behandlung
- Die Rechnung wird ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt.
- Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger im EU-Leistungsland.
- Saxonnet darf keine deutsche Vorsteuer ziehen, muss aber die Leistung intern dem Projekt im jeweiligen Land zuordnen.
2. Pflichtangaben auf der Rechnung
- Name, Anschrift, Steuernummer des deutschen Subunternehmers
- USt-ID des Subunternehmers und von Saxonnet
- Leistungsbeschreibung mit Ort der Leistungserbringung (z. B. Wien, Prag, Amsterdam …)
- Hinweistext:
Reverse Charge gemäß Art. 196 MwStSystRL / § 13b UStG – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
3. Prüfschritte
- Sitz des Subunternehmers = Deutschland?
- Ort der Leistung = EU-Land?
- Reverse-Charge-Hinweis vorhanden?
- Rechnung enthält Projekt- und Bestellnummer?
- Dokumentation im Espo-Projekt (Reiter Dokumente).
- Originalbeleg in Paperless archivieren.
4. Fristen
- Prüfung spätestens 5 Arbeitstage nach Rechnungseingang.
- Bei fehlenden Angaben erfolgt eine Rückweisung an den Subunternehmer mit Vermerk „Korrektur erforderlich“.
Hinweis
Saxonnet prüft fortlaufend, ob bei wiederkehrenden Leistungen in bestimmten EU-Ländern eine steuerliche Registrierungspflicht besteht.
Bis dahin gelten alle Rechnungen ohne USt als Reverse-Charge-Fälle.