Sub EU - Leistung in EU
Grundlage
Bei Leistungen, die von einem EU-Subunternehmer in einem EU-Land außerhalb Deutschlands erbracht werden, gilt das Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 196 MwStSystRL.
Die Umsatzsteuer wird im Leistungsland geschuldet – nicht in Deutschland.
1. Steuerliche Behandlung
- Rechnung wird ohne Umsatzsteuer gestellt.
- Subunternehmer muss auf der Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen.
- Saxonnet kann in diesem Fall nicht die deutsche Vorsteuer ziehen, da die Steuer im Leistungsland anfällt.
- Die steuerliche Behandlung prüft die Buchhaltung bzw. der Steuerberater.
2. Pflichtangaben auf der Rechnung
- Vollständiger Name und Anschrift des Subunternehmers
- USt-ID des Subunternehmers und von Saxonnet
- Leistungsbeschreibung mit Ort der Ausführung
- Leistungszeitraum
- Netto-Betrag (ohne USt)
- Hinweistext:
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 196 MwStSystRL / § 13b UStG (Reverse Charge).
3. Prüfschritte
- Stimmt das Leistungsland mit dem Rechnungsinhalt überein?
- Sind beide USt-IDs gültig (über MIAS prüfen)?
- Ist der Reverse-Charge-Hinweis vorhanden?
- Ist die Rechnung im Projekt (EspoCRM) mit der Bestellnummer hinterlegt?
- Rechnung anschließend in Paperless archivieren.
4. Frist
Rechnungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang zu prüfen und freizugeben.
Fehlerhafte Rechnungen sind mit Begründung an den Subunternehmer zurückzusenden.
Hinweis
Bei Unsicherheiten über steuerliche Registrierungspflichten im Leistungsland ist vor Zahlung Rücksprache mit der Buchhaltung oder dem Steuerberater erforderlich.