Behinderungsanzeige

Ziel und Zweck

Diese Anweisung beschreibt die Vorgehensweise bei der Erstellung einer Behinderungsanzeige.
Ziel ist, die vertraglichen Ansprüche von Saxonnet zu sichern, wenn die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten durch äußere Umstände behindert oder unterbrochen wird.
Die Anzeige dient der rechtzeitigen Information des Auftraggebers und schützt das Unternehmen vor Schadensersatzforderungen oder Fristversäumnissen.

1. Rechtliche Grundlage

Die Verpflichtung zur Behinderungsanzeige ergibt sich aus § 6 Abs. 1 VOB/B.
Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über jede Behinderung der Leistung informieren, sobald diese erkannt wird.
Unterbleibt die Anzeige, können Verlängerungsansprüche oder Mehrkosten verloren gehen.

2. Wann liegt eine Behinderung vor?

Eine Behinderung liegt vor, wenn die Ausführung der Arbeiten ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
Beispiele:

  • Fehlende oder verspätete Vorleistungen anderer Gewerke
  • Nicht freigegebene Pläne oder unklare Anweisungen
  • Unzugängliche Arbeitsbereiche
  • Fehlendes Material, das vom Auftraggeber zu liefern ist
  • Witterungseinflüsse (nur bei außergewöhnlicher Dauer oder Stärke)
  • Personalmangel beim Auftraggeber oder fehlende Entscheidungen
  • Sicherheitsmängel oder unzureichende Baustelleneinrichtung

3. Vorgehensweise bei Saxonnet

Schritt 1: Feststellung der Behinderung

  • Die Behinderung wird vom Bauleiter oder Projektleiter festgestellt und sofort im Projekt (EspoCRM) dokumentiert.
  • Ein Foto oder Nachweis (z. B. E-Mail, Baustellenbericht) ist anzuhängen.
  • Zeitpunkt, Ursache und betroffene Gewerke sind genau zu beschreiben.

Schritt 2: Erstellung der Anzeige

  • Die Behinderungsanzeige wird innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung erstellt.
  • Sie erfolgt schriftlich (E-Mail oder PDF) an den Auftraggeber bzw. Bauleiter des Kunden.
  • Das Dokument wird in EspoCRM im Reiter Dokumente hinterlegt.

Pflichtinhalte der Anzeige:

  1. Betreffendes Projekt und Bestellnummer
  2. Datum und genaue Beschreibung der Behinderung
  3. Ursachen (z. B. fehlende Vorleistung, Planverzug, Zutrittsverweigerung)
  4. Voraussichtliche Auswirkungen auf Termin und Ablauf
  5. Aufforderung an den Auftraggeber zur Klärung / Mitwirkung

4. Formulierungsbeispiel

Betreff: Behinderungsanzeige gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B – Projekt [Projektname / Bestellnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen hiermit eine Behinderung unserer Arbeiten an.
Sachverhalt: Am [Datum] konnten die Arbeiten [Beschreibung der Tätigkeit] nicht fortgesetzt werden, da [Ursache, z. B. fehlende Vorleistung, kein Zugang, Planverzug].
Die Behinderung besteht seit [Datum, Uhrzeit] und betrifft [betroffene Bereiche oder Gewerke].
Wir weisen darauf hin, dass sich die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend verlängern und ggf. Mehrkosten entstehen können.
Wir bitten um kurzfristige Mitteilung, wann die Behinderung voraussichtlich aufgehoben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Saxonnet GmbH & Co. KG
[Name des Bauleiters / Projektleiters]

5. Weitere Schritte

  • Nach Versand ist die Anzeige im Espo-Projekt mit Status „Behinderung gemeldet“ zu markieren.
  • Eine Kopie wird automatisch an die Geschäftsführung weitergeleitet.
  • Wird die Behinderung aufgehoben, ist in Espo ein Follow-up-Eintrag „Behinderung beendet“ zu setzen, inkl. kurzer Notiz.

6. Fristen und Verantwortung

Aufgabe Verantwortlich Frist
Feststellung und Dokumentation Bauleiter / Projektleiter Sofort bei Auftreten
Erstellung und Versand der Anzeige Projektleiter Innerhalb 24 Stunden
Ablage in Espo & Paperless Projektleiter Unmittelbar nach Versand
Nachverfolgung / Aufhebung Bauleiter Laufend

Grundsatz

Eine Behinderungsanzeige ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Schutzinstrument für Saxonnet.
Sie dokumentiert den tatsächlichen Bauablauf und stellt sicher, dass Verzögerungen rechtzeitig und nachvollziehbar kommuniziert werden.