Diese Anweisung beschreibt die Vorgehensweise bei der Erstellung einer Behinderungsanzeige.
Ziel ist, die vertraglichen Ansprüche von Saxonnet zu sichern, wenn die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten durch äußere Umstände behindert oder unterbrochen wird.
Die Anzeige dient der rechtzeitigen Information des Auftraggebers und schützt das Unternehmen vor Schadensersatzforderungen oder Fristversäumnissen.
Die Verpflichtung zur Behinderungsanzeige ergibt sich aus § 6 Abs. 1 VOB/B.
Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über jede Behinderung der Leistung informieren, sobald diese erkannt wird.
Unterbleibt die Anzeige, können Verlängerungsansprüche oder Mehrkosten verloren gehen.
Eine Behinderung liegt vor, wenn die Ausführung der Arbeiten ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
Beispiele:
Schritt 1: Feststellung der Behinderung
Schritt 2: Erstellung der Anzeige
Pflichtinhalte der Anzeige:
Betreff: Behinderungsanzeige gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B – Projekt [Projektname / Bestellnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen hiermit eine Behinderung unserer Arbeiten an.
Sachverhalt: Am [Datum] konnten die Arbeiten [Beschreibung der Tätigkeit] nicht fortgesetzt werden, da [Ursache, z. B. fehlende Vorleistung, kein Zugang, Planverzug].
Die Behinderung besteht seit [Datum, Uhrzeit] und betrifft [betroffene Bereiche oder Gewerke].
Wir weisen darauf hin, dass sich die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend verlängern und ggf. Mehrkosten entstehen können.
Wir bitten um kurzfristige Mitteilung, wann die Behinderung voraussichtlich aufgehoben wird.Mit freundlichen Grüßen
Saxonnet GmbH & Co. KG
[Name des Bauleiters / Projektleiters]
| Aufgabe | Verantwortlich | Frist |
|---|---|---|
| Feststellung und Dokumentation | Bauleiter / Projektleiter | Sofort bei Auftreten |
| Erstellung und Versand der Anzeige | Projektleiter | Innerhalb 24 Stunden |
| Ablage in Espo & Paperless | Projektleiter | Unmittelbar nach Versand |
| Nachverfolgung / Aufhebung | Bauleiter | Laufend |
Eine Behinderungsanzeige ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Schutzinstrument für Saxonnet.
Sie dokumentiert den tatsächlichen Bauablauf und stellt sicher, dass Verzögerungen rechtzeitig und nachvollziehbar kommuniziert werden.