Diese Anweisung beschreibt die Vorgehensweise bei der Erstellung einer Bedenkenanzeige.
Sie dient der rechtlichen Absicherung von Saxonnet, wenn Anweisungen oder Planvorgaben des Auftraggebers technisch, sicherheitstechnisch oder wirtschaftlich bedenklich erscheinen.
Die Anzeige soll verhindern, dass Saxonnet für Mängel haftet, die auf Entscheidungen oder Unterlassungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Die Verpflichtung zur Bedenkenanzeige ergibt sich aus § 4 Abs. 3 VOB/B.
Demnach ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich schriftlich Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, die verwendeten Materialien oder gegen Anordnungen des Auftraggebers mitzuteilen.
Unterlässt Saxonnet diese Mitteilung, kann daraus eine Haftung für Folgeschäden entstehen.
Eine Bedenkenanzeige ist abzugeben, wenn der Mitarbeiter oder Projektleiter feststellt, dass:
Schritt 1: Feststellung
Schritt 2: Erstellung der Anzeige
Pflichtinhalte:
Betreff: Bedenkenanzeige gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B – Projekt [Projektname / Bestellnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Arbeiten am o. g. Projekt sind uns folgende Umstände aufgefallen, die aus unserer Sicht bedenklich sind:
[Beschreibung des Sachverhalts, z. B. „Die geplante Leitungsführung kollidiert mit vorhandenen Installationen.“]
Wir weisen darauf hin, dass die Ausführung gemäß aktuellem Planstand zu [Risiko nennen, z. B. „Funktionsbeeinträchtigung / Sicherheitsrisiko / Verstoß gegen DIN-Vorschriften“] führen kann.
Wir bitten daher um kurzfristige Klärung und Bestätigung, wie weiter vorzugehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Saxonnet GmbH & Co. KG
[Name des Bauleiters / Projektleiters]
| Aufgabe | Verantwortlich | Frist |
|---|---|---|
| Feststellung & interne Meldung | Bauleiter / Fachkraft | Sofort |
| Erstellung & Versand der Anzeige | Projektleiter | Innerhalb 24 Stunden |
| Ablage & Nachverfolgung | Projektleiter | Laufend bis Klärung |
| Entscheidung bei sicherheitsrelevanten Risiken | Geschäftsführung | Sofortige Prüfung |
Die Bedenkenanzeige ist ein Zeichen professioneller Verantwortung.
Wer sie rechtzeitig und sauber dokumentiert, schützt den Auftraggeber, SaxonNet und sich selbst vor Folgeschäden und unnötigen Diskussionen.